Gemeinnützigkeit für 2020 wiedererlangt

Mit dem Schreiben vom 26.6.2024 hat das Finanzamt Hamburg-Nord den ursprünglichen Bescheid über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wau-Holland-Stiftung für 2020 zurückgenommen. Die Stiftung darf ab sofort auch wieder Spendenbescheinigungen ausstellen.

Die ursprüngliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit basierte auf dem Vorwurf, die Stiftung hätte die Rechtskosten für Andy Müller-Maguhn und Bernd Fix als Nebenkläger im UC Global-Strafprozess bezahlt - und damit eine Mittelfehlverwendung begangen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Stiftung konnte klargestellt werden, dass diese Kosten nie von der Stiftung bezahlt wurden. Es gab zwar einen Vorstandsbeschluss, dass die Stiftung diese Kosten übernimmt - aber da nie eine formal-korrekte Rechnung vom Anwaltsbüro zugestellt wurde, konnte die Stiftung die Kosten gar nicht übernehmen. Nach eigener Prüfung hat das FA Hamburg-Nord diesen Sachverhalt bestätigt und konsequenterweise den ursprünglichen Bescheid zurückgenommen.