IN EIGENER SACHE - Gemeinnützigkeit der Wau Holland Stiftung ab 2011 wieder hergestellt

Mit Schreiben des Finanzamtes Hamburg-Nord vom 8. Dezember 2012 erhält die Wau Holland Stiftung die Gemeinnützigkeit ab dem Jahr 2011 zurück. Damit können alle Spenden, die in den Jahren 2011 und 2012 an die WHS getätigt wurden, bei der Steuererklärung (rückwirkend) geltend gemacht werden.

Bei Spenden von bis zu 200€ pro Jahr (akkumuliert) genügt der vereinfachte Spendennachweis: Laden Sie dazu den aktuellen Freistellungsbescheid als PDF herunter, drucken ihn aus und reichen ihn zusammen mit dem Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg für die Spende beim Finanzamt ein.

Bei Spenden über 200€ pro Jahr benötigen Sie eine spezielle Zuwendungsbestätigung von uns, die Sie bitte per Formular beantragen. Wir werden versuchen, diese Bescheinigungen möglichst rasch zu bearbeiten.