IN EIGENER SACHE - Gemeinnützigkeit der Wau Holland Stiftung für 2010 aberkannt

Geschichte der Aberkennung

Ende 2010 wurde der Wau Holland Stiftung (WHS) durch Intervention des hessischen Innenministeriums ([1], [2], [3], [4]) die Gemeinnützigkeit durch das damals zuständige Finanzamt Kassel ohne vorherige Anhörung aberkannt[5]. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Stiftung mit der Spendensammlung und der einhergehenden Finanzierung des Projektes WikiLeaks gegen das “Gebot der Selbstlosigkeit” verstoßen habe.

Nach dem Grundsatz der Selbstlosigkeit (§55 AO) darf eine Stiftung nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, z.B. gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke, verfolgen, sondern darf das Geld nur zur Förderung ihrer eigenen Ziele einsetzen. Der Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist deshalb schon aus zwei Gründen schwer zu verstehen: Zum Einen lagen dem Finanzamt noch keinerlei Buchhaltungs-Unterlagen aus dem Jahr 2010 vor, die eine solche Entscheidung gerechtfertigt hätten. Zum Zweiten hat das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Aufsichtsbehörde noch Anfang Dezember in einer Pressemitteilung [6] deutlich gemacht, dass die Förderung von WikiLeaks sehr wohl den satzungsgemässen Zielen der Stiftung entspricht.

Möglicherweise wurde deshalb die Begründung durch das Finanzamt Hamburg, das nach dem Umzug der Stiftung das strittige Verfahren erbte, geändert und als “Verstoss gegen das Gebot der Unmittelbarkeit” (§57 AO) weiter verfolgt.

Verlauf der Prüfung

Die WHS beauftragte eine auf Stiftungs- und Steuerrecht spezialisierte Kanzlei mit der Vertretung ihrer Interessen und legte Einspruch gegen die Entscheidung ein [7]. Im anschliessenden Verfahren kam es zu einer Prüfung, ob die Stiftung in 2010 das “Gebot der Unmittelbarkeit” eingehalten habe; die satzungsgemässe Verwendung der Spenden wurde dabei nicht mehr in Abrede gestellt.

Das “Gebot der Unmittelbarkeit” verlangt, dass eine gemeinnützige Organisation zwar Hilfspersonen engagieren kann, um ihre Ziele zu erreichen, dabei jedoch ein nachvollziehbares Kontrollverfahren verbindlich festgelegt werden muss.

Ende 2009 / Anfang 2010 hatte die WHS mit dem Projekt “WikiLeaks” nur mündliche Absprachen getroffen; erst Ende 2010 wurden diese Absprachen auch in einem schriftlichen Vertrag mit einem Projektleiter fixiert, in dem neben Zielvorgaben auch Verantwortlichkeiten und Kontrollprozesse definiert sind. Obwohl die Vorgaben aus dem Vertrag schon im ganzen Jahr 2010 von allen Beteiligten entsprechend gelebt wurden, wollte das Finanzamt nicht anerkennen, dass die Unmittelbarkeit gewahrt war. Insgesamt dauerte es 18 Monate bis zur entgültigen Ablehnung[8], in denen wir zunächst denStiftungssitz von Kassel nach Hamburg verlegten und danach mehrfach Nachfragen des Finanzamts zu beantworten hatten.

Um das Verfahren nach dieser langen Zeit endlich zum Abschluss zu bringen, einigte sich die WHS mit dem Finanzamt Hamburg darauf, gegen eine Zurückweisung des Einspruchs nicht zu klagen [9] und dafür die Gemeinnützigkeit für 2011 und folgende Jahre wieder zu erlangen.

Jetziger Stand

Wir haben durch dieses Verfahren gelernt, welche vertraglichen Rahmenbedingungen wir benötigen, um gemeinnützig fördern zu können. Allen Spendern aus 2010 müssen wir leider mitteilen, dass diese Spenden steuerlich nicht absetzbar sind. Dennoch wurden diese Spenden im Sinne der Spender verwendet.

Sobald uns der vom Finanzamt zugesagte Freistellungsbescheid zugegangen ist, können wir für die Jahre 2011 und 2012 Spendenquittungen auf Anfrage ausstellen. Bei Spenden bis 200,- Euro genügt für den Spender der Zahlungsbeleg zusammen mit dem Freistellungsbescheid, der dann unter http://www.wauland.de heruntergeladen werden kann.

Über die Projekte, die die Wau Holland Stiftung fördert, können Sie sich hier informieren.</p>

Wir freuen uns über jede Spende, hier sehen Sie in welcher Form Sie spenden können. Für Zustiftungen, Großspenden und Erbschaftsregelungen stehen wir Ihnen unter dem Kontaktformular zur Verfügung.


Erklärende Dokumente

  1. Emails zwischen Innenministerium und Regierungspräsidium
  2. Innenminster an Stiftungsaufsicht (2010-12-10)
  3. Stiftungsaufsicht an Innenminister (2010-12-16)
  4. Innenminister an Stiftungsaufsicht (2011-01-05)
  5. Entzug der Gemeinnützigkeit durch das FA Kassel (2011-01-07)
  6. Presseerklärung des RP Kassel (2011-01-07)
  7. Einspruch gegen den Finanzamtsbescheid (2011-01-11)
  8. Einspruchsentscheidung des Finanzamts Hamburg-Nord (2012-10-25)
  9. Klageverzicht der WHS (2012-10-29)